Haltbarkeit von Kosmetika

Wie lange Cremes und Make-Ups verwendet werden dürfen ist gesetzlich geregelt. Jedoch heißt das nicht, dass nach Ablauf des Haltbarkeitsdatums die Produkte verdorben oder schädlich sind.

Laut der Kosmetikverordnung müssen alle kosmetischen Mittel ein Mindesthaltbarkeitsdatum tragen, wenn sie weniger als 30 Monate haltbar sind. Das Mindesthaltbarkeitsdatum ist das Datum, bis zu dem die Kosmetik bei korrekter Aufbewahrung mindestens haltbar ist. Für Artikel die länger als 30 Monate haltbar sind ist die Angabe des Mindesthaltbarkeitsdatums nicht verpflichtend, allerdings muss erkennbar sein, wie lange das Produkt nach dem Öffnen verwendet werden kann.

Die Haltbarkeit nach dem Öffnen ist relativ schwer zu bestimmen, da diese abhängig ist, von den verschiedenartigen Inhaltsstoffen.

Eine Faustregel ist aber, besonders nach dem Öffnen, „kühl und trocken“ lagern. Damit verlängern sie die Haltbarkeit auf alle Fälle.

Auch sollten Sie beachten, gerade bei Produkten, die Sie aus Tiegeln entnehmen, besser einen kleinen Spatel zu verwenden. Bei Entnahme mit den Händen können  Mikrobakterien in das Produkt gelangen, die die Haltbarkeit deutlich verkürzen.

Generell sollten Sie angebrochene Cremes zügig verbrauchen. Prinzipiell schadet ein Produkt Ihrer Haut nicht, auch wenn das Haltbarkeitsdatum schon überschritten ist. Die angegebenen Daten, wie auch bei Lebensmitteln, sind sehr vorsichtig bemessen.

Bei dekorativen kosmetischen Mitteln, von denen viele wasserfrei sind, wie z.B. Puder, Rouge, Lidschatten, Kajalstifte, Lipliner oder Lippenstifte gilt bei trockener Lagerung eine fast unendlich lange Haltbarkeit. Sorgen Sie bitte dafür, dass Sie bei der Entnahme keine Feuchtigkeit dem Produkt zuführen.

Ein Spezialfall ist der Sonnenschutz.

Der Schutz kann bei zu langer Lagerung nachlassen bzw. verschwinden, das heißt Sie riskieren einen Sonnenbrand.

Maximal zwei Jahre Haltbarkeit gilt generell bei noch ungeöffneten Sonnenschutzprodukten, danach bitte nicht mehr verwenden. Bei schon geöffneten Sonnenschutzmitteln bitte nach sechs Monaten nicht mehr verwenden, sie sind zwar nicht schlecht, nur der Sonnenschutz kann gar nicht mehr oder nur noch eingeschränkt wirken.

Sie können bei allen geöffneten Produkten auch immer Ihren Sinnen und Ihrem Gefühl vertrauen. Falls Sie beim Öffnen einen Ihnen komisch erscheinenden Geruch, eine ungewohnte Konsistenz oder irgendetwas Ihnen Ungewohntes bemerken gilt, nicht mehr verwenden. Haben Sie ein gutes Gefühl und das angegebene Haltbarkeitsdatum ist leicht überschritten können Sie die Creme durchaus noch verwenden und aufbrauchen, Sie wird Ihnen nicht schaden.

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